Jugendschutz

Regelungen

Für Konzertveranstaltungen gilt:

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen Veranstaltungen nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person besuchen.

Wird die Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte Person übernommen, muss eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erziehungsbeauftragung vorliegen.

Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Aufenthaltszeiten, abhängig von Art der Veranstaltung und Uhrzeit.

In Einzelfällen können Konzertveranstaltungen aufgrund von Inhalt oder Rahmenbedingungen nur für Personen ab 18 Jahren zugänglich sein. Dies wird im Vorfeld entsprechend gekennzeichnet.

Für Clubnächte und Partys gilt:

Der Zutritt ist ausschließlich ab 18 Jahren gestattet.

Unser Einlasspersonal ist berechtigt, einen Altersnachweis zu verlangen. Bitte bringt daher ein gültiges Ausweisdokument mit.


Erziehungsbeauftragung

Wenn du unter 16 Jahre alt bist und eine Veranstaltung besuchen möchtest, benötigst du eine schriftliche Erziehungsbeauftragung.

Erziehungsbeauftragung (PDF)